AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns abgeschlossenen Gebote und mit uns abgeschlossenen Verträge, auch für zukünftige, ausschließlich. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit endgültig widersprochen.

1. Angebot und Abschluss

Alle Angebote sind unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis und Lieferungsmöglichkeit. Mündliche, telefonische oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Falls der Auftrag nicht besonders bestätigt wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Mengen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

2. Preise

Die Preise gelten je nach Lieferung ab Werk oder Auslieferungslager in € (Euro). Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Es gelten die nach unseren Listen am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dies gilt auch für Teillieferungen.

3. Zahlung

Eingehende Zahlungen werden zunächst auf rückständige Verpflichtungen verrechnet. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Barzahlung oder Gutschrift auf unseren Bank- bzw. Postgirokonten. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Alle Zahlungen haben spesenfrei und bei Fremdwährungsforderungen zum amtlichen Wechselkurs am Fälligkeitstag zu erfolgen. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar verfügen können. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen nach dem Sollzins unserer Hausbank. Vorzinsen können nicht gewährt werden. Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht, bzw. der Einrede des nichterfüllten Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn nicht Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von uns ausdrücklich nicht bestritten werden. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Es gelten die in Auftragsbestätigung/Rechnung genannten Zahlungskonditionen.

4. Lieferungen

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lieferwerk oder Auslieferungslager in handelsüblicher Verpackung. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versand- bzw. Transportkosten, wenn nicht eine abweichende Vereinbarung schriftlich vorab getroffen worden ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % vor, insbesondere bei Sonderanfertigungen, bei denen die ganze, aus der Fabrikation kommende Partiemenge abgenommen werden muss.

5. Lieferfristen und Lieferstörungen

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen. Eine Überschreitung berechtigt den Besteller noch nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz. Der Käufer kann den Verkäufer frühestens eine Woche nach Überschreitung der Lieferfrist in Verzug setzen. Dem Verkäufer steht sodann noch eine Nachfrist von vier Wochen zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen zu. Wird die Nachfrist überschritten, steht dem Käufer nur ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen sowie sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die ausserhalb des Willens des Lieferers liegen, berechtigen uns die Lieferfristen angemessen, mindestens auf die Dauer der Störung zu verlängern oder, falls die Störung länger als sechs Wochen andauert, vom unerledigten Teil des Auftrages zurückzutreten. Auch in diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Der Verkäufer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren oder Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.

6. Mängelrüge

Offene Mängel sind unverzüglich nach Anlieferung der Ware bei uns schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Empfang der Ware gilt diese in jedem Fall als genehmigt. Handelsübliche oder geringe technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich bei uns geltend zu machen. Mängelrügen, die nach dieser Bestimmung verspätet erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb angemessener Frist. Ist die Nachlieferung erneut zweimal fehlgeschlagen, ist der Käufer zur Minderung berechtigt. Eine Rücknahme ordnungsgemäss ausgelieferter Ware ist nicht möglich. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Sämtliche Abschlüsse gelten soweit als ein Abschluss. Der Käufer darf die Waren jedoch im Wege ordnungsgemässen Geschäftsganges verarbeiten oder weiterveräussern. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle ihm daraus gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche (insbesondere auf Zahlung eines Kaufpreises oder Werklohnes) mit allen Nebenrechten an uns ab. Diese Abtretung wird von uns als stille Abtretung behandelt. Wir sind jedoch berechtigt, die Abtretung aufzudecken, wenn der Käufer seine Zahlung einstellt, um ein allgemeines Moratorium nachsucht oder ähnliche Situationen eintreten, die eine Aufdeckung der Abtretung zur Wahrnehmung unserer Interessen als erfolgreich erscheinen lassen. Soweit wir zur Aufdeckung berechtigt sind ist der Verkäufer verpflichtet, uns auf Anforderung unverzüglich eine Liste mit Namen und Anschriften derjenigen Kunden zu übermitteln, gegen die ihm aus der Verarbeitung oder Weiterveräusserung unserer Waren Ansprüche zustehen oder zustehen können. Der Käufer ist verpflichtet uns auf Verlangen Einsicht in seine Geschäftsunterlagen zu gewähren, soweit sie notwendig ist, um unsere Rechte zu wahren. Der Käufer darf auf jederzeitigen Widerruf die ihm aus der Verarbeitung oder Weiterveräusserung unserer Waren zustehenden Forderungen im Wege ordnungsgemässen Geschäftsgangs einziehen, solange nicht ein Fall eingetreten ist, der uns zur Aufdeckung der Abtretung berechtigt. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht im Eigentum des Käufers stehenden Waren verarbeitet, so entsteht für uns ein Miteigentum im Verhältnis unseres Materialanteils. Bei Veräusserung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Waren zu Gunsten Dritter (insbesondere Banken) ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen. Betreiben Dritte an unseren Waren die Zwangsvollstreckung, so sind wir durch den Käufer hiervon unverzüglich unter Angabe des Gläubigers, des Datums der Pfändungsmaßnahme sowie des einschlägigen Aktenzeichens zu verständigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Gesamtforderung um mehr als 20% so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten unserer Wahl freigeben.

8. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für unsere Leistung ist Viersen. Erfüllungsort für die Zahlung ist Viersen. Gerichtsstand für das Mahnverfahren sowie für alle Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand haben, ist Viersen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks. Der Gerichtsstand Viersen ist auch dann massgebend, wenn der Käufer unbekannten Aufenthalts ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, am ausländischen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Über alle Streitfragen ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden.

9. Allgemeines

Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für die künftigen Abschlüsse aus der Geschäftsverbindung. Wir sind berechtigt, die aus dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten des Käufers für eigene Zwecke zu speichern, zu übermitteln und zu löschen. Der Käufer verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung bei erstmaliger Speicherung von Daten zu seiner Person, Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.